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rheinische ART 04/2023

Archiv 2023

RESTITUTION
Schadows Kinder


Sie gehen, und bleiben dennoch. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in einer Sitzung die Restitution des Kinderportraits „Bildnis der Kinder des Künstlers" (1830) von Wilhelm von Schadow an die „Dr. Max and Iris Stern Foundation" beschlossen.

 

Wilhelm von Schadow „Bildnis der Kinder des Künstlers" (1830). Das Gemälde verbleibt durch einen Rückkauf in der Sammlung der Landeshauptstadt Düsseldorf. Foto © Landeshauptstadt Düsseldorf/Melanie Zanin

  

Die Einigung sieht vor, dass das Werk durch einen Rückkauf in der Sammlung der Stadt verbleibt.
     Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: „Ich freue mich, dass mit der nun gefundenen fairen und gerechten Lösung das bedeutende 'Bildnis der Kinder des Künstlers' in Düsseldorf verbleibt. Als Ausstellungsstück im Kunstpalast wird es für die Öffentlichkeit damit wieder ab Mitte August zugänglich sein."
     Die Restitution des Gemäldes erfolge, wie die Stadt erklärt, aufgrund einer Lücke in der Provenienz, die durch die Forschung nicht mehr zu schließen sei und unter Berücksichtigung des Verfolgungsschicksals des Düsseldorfer Kunsthändlers Max Stern und seiner Familie (mehr).

     Damit folgt die Stadt dem vierten Grundsatz der Washingtoner Konferenz von 1998, wonach beim Finden einer gerechten und fairen Lösung berücksichtigt werden sollte, „dass aufgrund der verstrichenen Zeit und der besonderen Umstände des Holocaust Lücken und Unklarheiten" in der Provenienz unvermeidlich seien.
 

Wilhelm von Schadow „Selbstbildnis“. Der Künstler war Mitbegründer der Düsseldorfer Malerschule. Foto © Stadt Düsseldorf

 

Der Ratsbeschluss beendet eine langjährige Verhandlungsphase zwischen der Landeshauptstadt und der „Dr. Max and Iris Stern Foundation" einvernehmlich. Die Vereinbarung ist die zweite Restitution. Denn 2013 gab Düsseldorf das „Selbstbildnis des Künstlers“, ebenfalls von Wilhelm von Schadow, an die Stern Foundation zurück (mehr). Heute befindet es sich als Leihgabe der Stern Foundation im Stadtmuseum Düsseldorf.

 

Das Gemälde der Kinder verzeichnet eine schillernde Provenienz. Wie die Stadt mitteilt, war es 1931 als Leihgabe einer Kunsthandlung, wahrscheinlich der Galerie Julius Stern, auf einer Ausstellung im Kunstverein für die Rheinlande und Westfalen zu sehen.
     Erst zehn Jahre später lässt sich das Gemälde einem Besitzer in Essen sicher zuordnen. 1937 wurde das Werk in einem Bildband über Kindergemälde aus dem Langewiesche Verlag abgebildet. Die Galerie Stern stellte damals die Fotovorlage und eine Druckgenehmigung zur Verfügung. Wer zu dieser Zeit im Besitz des Gemäldes war, ließ sich nicht ermitteln.
     Nachdem sich das Kinderporträt Ende des 19. Jahrhunderts schon einmal für kurze Zeit in städtischem Besitz befunden hatte, wurde es 1959 aus Essener Privatbesitz erneut durch die Stadt Düsseldorf erworben. Bis 1977 hing es im Dienstzimmer des Oberbürgermeisters im Rathaus und wurde schließlich an das Kunstmuseum (heute Kunstpalast) überwiesen.
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